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Radonmessung
 
 
 
 
   
   
 

letzte Änderung:
17. 01. 2006

 
 

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Allgemeine Informationen

In Deutschland existieren zur Zeit keinerlei verbindliche Regelungen, die Radonmessungen in Wohngebäuden, in der Bodenluft oder im Wasser vorschreiben. In verschiedenen Gesetzen und Regelwerken wird jedoch unter unterschiedlichen Gesichtspunkten die Radonexposition behandelt; je nach Problemkreis existieren bereits auch Richt- und Grenzwerte. Letzteres trifft konkret auf Arbeitsplätze zu.

Als Ergebnis der Auswertung epidemiologischer Studien über den Zusammenhang zwischen Radon und Lungenkrebs (s.a. GSF- Forschungszentrum f�r Umwelt und Gesundheit vom 1.7.2004 und Stellungnahme der deutschen Strahlenschutzkommission SSK vom 21./22.4.2005) bereitet die Bundesregierung derzeit gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Strahlenexposition durch Radon in Geb�uden im Rahmen der Gesundheitsvorsorge vor ("Radonschutzgesetz"). Demnach werden bei Radonkonzentrationen über 100 Bq/m3 im Wohnraum Sanierungsma�nahmen angeraten. Die aktuellen Planungen sind in einer Stellungnahme zur Begrenzung von Radon in Gebäuden und einem Themenpapier Radon des BMU beschrieben und erläutert.
Zugänge zu weiteren diesbezüglichen Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Webseite Links/Downloads unter Literatur, Verordnungen u.ä..

Zudem befindet sich zur Zeit eine sogenannte "Radon-Richtlinie" in Vorbereitung, die sich mit der Bewertung und Sanierung radonbelasteter Gebäude sowie Empfehlungen zum radongeschützten Bauen befasst. Sie wird unter Federführung der Projektgruppe "Schadstoffe" innerhalb der Konferenz der für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) erarbeitet.

Über Regelungen im europäischen und außereuropäischen Ausland informieren Sie sich bitte unter Radon in Europa.


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