Allgemeine Informationen
In Deutschland existieren zur Zeit keinerlei verbindliche Regelungen, die Radonmessungen in
Wohngebäuden, in der Bodenluft oder im Wasser vorschreiben. In verschiedenen Gesetzen
und Regelwerken wird jedoch unter unterschiedlichen Gesichtspunkten die Radonexposition
behandelt; je nach Problemkreis existieren bereits auch Richt- und Grenzwerte. Letzteres
trifft konkret auf Arbeitsplätze zu.
Als Ergebnis der Auswertung epidemiologischer Studien über den Zusammenhang zwischen
Radon und Lungenkrebs
(s.a. GSF-
Forschungszentrum f�r Umwelt und Gesundheit vom 1.7.2004 und
Stellungnahme der deutschen
Strahlenschutzkommission SSK vom 21./22.4.2005) bereitet die Bundesregierung derzeit
gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Strahlenexposition durch Radon in Geb�uden im Rahmen der
Gesundheitsvorsorge vor ("Radonschutzgesetz"). Demnach werden bei Radonkonzentrationen über
100 Bq/m3 im Wohnraum Sanierungsma�nahmen angeraten. Die aktuellen Planungen sind in
einer Stellungnahme
zur Begrenzung von Radon in Gebäuden
und einem Themenpapier
Radon des BMU beschrieben und erläutert.
Zugänge zu weiteren diesbezüglichen Veröffentlichungen finden Sie auf unserer Webseite
Links/Downloads unter Literatur, Verordnungen u.ä..
Zudem befindet sich zur Zeit eine sogenannte "Radon-Richtlinie" in
Vorbereitung, die sich mit der Bewertung und Sanierung radonbelasteter Gebäude sowie
Empfehlungen zum radongeschützten Bauen befasst. Sie wird unter Federführung der
Projektgruppe "Schadstoffe" innerhalb der Konferenz der für Städtebau-, Bau-
und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) erarbeitet.
Über Regelungen im europäischen und außereuropäischen Ausland informieren
Sie sich bitte unter Radon in Europa.
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